19. Mai 2015 | 18:15
Robert Andreasch: NSU, Neonazinetzwerke und rechtsterroristische Konzepte
Dreieinhalb Jahre sind vergangen, seit sich der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) im November 2011 selbst enttarnte. Im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht, in Recherchen und Untersuchungsausschüssen wurde seither versucht, mehr Erkenntnisse zu gewinnen: was der NSU denn gewesen ist, wer ihm zugerechnet werden muss und wer alles zu den Unterstützer_innen zählt. Die Ansicht der Bundesanwaltschaft, der NSU sei ein isoliertes, abgeschottetes Killer-”Trio” gewesen, konnte sich nicht durchsetzen. Robert Andreasch spricht über die Netzwerke des militanten Neonazismus in Deutschland, in denen sich der NSU bewegte. Viele Neonazis halfen dem NSU ganz konkret, beim Untertauchen, Wohnen, mit Geld, aber auch bei Ausspähungen und mit Tatbeiträgen. Die deutsche Neonaziszene hatte sich in den 1990er Jahren noch einmal deutlich radikalisiert. Eine Reihe von terroristischen Anleitungen und militanten Organisierungskonzepten (z. B. “Führerloser Widerstand”) wurden nicht zuletzt durch internationale Neonazinetzwerke wie “Blood & Honour” in Deutschland verbreitet. Waren diese Texte Blaupausen für das Handeln des NSU?
Robert Andreasch (geb. 1973) studierte Humanmedizin, Soziologie,Sozialpsychologie und Pädagogik an den Universitäten in Ulm und München (LMU). Seit 1996 recherchiert und veröffentlicht er zur radikalen Rechten in Baden-Württemberg und Bayern für Fachzeitschriften wie “Der rechte Rand” und “blick nach rechts”. Seit zehn Jahren arbeitet er hauptberuflich als Journalist, Autor und Fotograf. Robert Andreasch ist aktuell Mitarbeiter der Antifaschistischen Informations‑, Dokumentations- und Archivstelle München e. V. (a.i.d.a.). Als Sachverständiger war er im NSU-Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags geladen.
Der Vortrag findet im Hörsaal 3 in der Carl-Zeiß-Straße 3 in Jena statt.
Der Eintritt ist frei.
Ausschlussklausel:
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch
rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen. Die Veranstalter behalten sich vor von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.