Kundgebung: Noch keine Zahlung in Sicht — Der Lohnkampf geht weiter!

12. Juni 2020 | 13:30–15:00

Am Fre­itag den 12. Juni find­et in der Rathaus­gasse 2 um 13:30 Uhr die näch­ste Kundge­bung für den Kampf eines Lei­har­beit­ers gegen seinen ehe­ma­li­gen Arbeit­ge­ber statt. Am vorheri­gen Fre­itag, den 5. Juni hat­te bere­its eine erste Kundge­bung stattge­fun­den. Diese war mit rund zwanzig Teil­nehmern gut besucht und stieß auf großes Inter­esse und Medi­ene­cho.

Der ehe­ma­lige Lei­har­beit­er war bei Akzent Per­sonal­dien­stleis­tun­gen beschäftigt und ist Mit­glied der Basis­gew­erkschaft FAU Jena. Gemein­sam mit der FAU stellt der Lei­har­beit­er Lohn­nach­forderun­gen an seinen früheren Arbeit­ge­ber. Der Lei­har­beit­er hat­te am 01. April 2020 das Arbeitsver­hält­nis gekündigt. Nach­dem ihm seit Jan­u­ar des­sel­ben Jahres ins­ge­samt ca. 2000 Euro an Lohn voren­thal­ten wur­den, fordert er diese nun mit Hil­fe der FAU ein. Akzent Personaldienst–leistungen stellt die Nach­forderung infrage und ver­weigert die Zahlung. Dementsprechend hat die Gew­erkschaft Klage beim Arbeits­gericht ein­gere­icht und führt Kundge­bun­gen vor der Fir­men­fil­iale am Markt durch. Der Ter­min für die Gütev­er­hand­lung ist für den 20. Juli ange­set­zt.

Der Kon­flikt hat bere­its ein Vor­spiel: So wurde der Lei­har­beit­er am 22. Jan­u­ar 2020 unmit­tel­bar nach sein­er Krankschrei­bung ohne Angabe von Grün­den zu Ende Feb­ru­ar ent­lassen. Im Per­son­alge­spräch wurde ihm mündlich mit­geteilt, er brauche nach Ende der Krankschrei­bung nicht mehr am aktuellen Arbeit­sort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postal­isch zwei Abmah­nun­gen (datiert auf den 28. und 30. Jan­u­ar) und eine frist­lose Kündi­gung (eben­falls auf den 30. Jan­u­ar datiert), da er seine Meldepflicht ver­let­zt habe. Diese willkür­lichen Kündi­gun­gen nahm der betrof­fene Lei­har­beit­er nicht hin und kon­nte mit sein­er Gew­erkschaft die Rück­nahme bei­der Kündi­gun­gen erre­ichen.

Leiharbeiter*innen sind in dop­pel­ter Hin­sicht Arbeiter*innen zweit­er Klasse. Zum einen sind sie rechtlich und tar­i­flich schlechter gestellt: So wird das Geschäft­srisiko der Unternehmer*innen durch verkürzte Kündi­gungs­fris­ten auf die Arbeiter*innen abgewälzt und Leiharbeiter*innen wer­den durch­schnit­tlich schlechter bezahlt. Zusät­zlich ver­suchen Lei­har­beits­fir­men immer öfter, ihre Arbeiter*innen übers Ohr zu hauen, indem sie sie beispiel­sweise rechtswidrig auf­grund von Krankheit oder anderen vorgeschobe­nen Grün­den feuern.

Die FAU set­zt sich als Gew­erkschaft für die Inter­essen und Rechte von Leiharbeiter*innen ein. So hat es die FAU Kaiser­slautern im Fall eines Mit­glieds und Lei­har­beit­ers geschafft, eine Klage auf gle­ichen Lohn für gle­iche Arbeit vor den Europäis­chen Gericht­shof (EuGH) zu brin­gen.

Datum:

12. Juni 2020    

Zeit:

13:30–15:00

Veranstaltungskategorie/n:

Veranstaltungsort:

Rathaus­gasse 2
Rathaus­gasse 2
Jena

Veranstalter*in:

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