§218 und 219 Stgb

27. Juni 2019 | 18:30

Ein Recht auf Aufk­lärung
— Vor­trag über Kon­se­quen­zen für betrof­fene Frauen und Behandler*innen aus §218/219a StGB -

Das The­ma “Schwanger­schaftsab­bruch” ließ in den let­zten Monat­en die Wellen hochschla­gen. Der erschw­erte Zugang zu Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma der Abtrei­bung bes­timmt über Schick­sale von Men­schen­leben. In einem Entschei­dung­sprozess, bei dem es auf Grund der momen­ta­nen Recht­slage auf jeden einzel­nen Tag ankommt, ist das Aufk­lärungsver­bot von Behandler*innen außer­halb des pri­vat­en Patient*innengesprächs ein Stolper­stein, der vie­len Frauen “das Genick brechen” kann. Nicht nur Patient*innen wird das Leben erschw­ert. Behandler*innen sind Anfein­dun­gen und Erniedri­gun­gen aus­ge­set­zt und erhal­ten dabei keine Unter­stützung vom Staat. Ganz im Gegen­teil. Nun ste­ht ein neues Gesetz, doch welche Kon­se­quen­zen ergeben sich für Patient*innen und Ärzt*innen aus der neuen Recht­slage? Stellt das neue Gesetz eine Unter­stützung für Patient*innen und Behandler*innen dar oder eher einen kläglichen Ver­such, kri­tis­che Stim­men zu beschwichti­gen?
Juliane Beck, Recht­san­wältin, Gesund­heit­sak­tivistin und Vor­standsmit­glied im Arbeit­skreis Frauenge­sund­heit in Medi­zin, Psy­chother­a­pie und Gesellschaft e.V., ist zuständig für die juris­tis­che Beurteilung des The­mas in ihrem Vere­in. Fast alle auf Grund der momen­ta­nen Recht­slage angeklagten Ärzt*innen sind Mit­glieder des AKF und zusam­men set­zen sie sich für die Stärkung der Rechte von Frauen im Gesund­heitswe­sen ein.
Juliane Beck, die Ref­er­entin unseres Vor­trags, wird über die rechtlichen Hin­ter­gründe aufk­lären und von Betrof­fe­nen bericht­en. Wir kom­men dem Recht auf Aufk­lärung nach; eine Mei­n­ung kann sich jed­er selb­st bilden.

WMutzustände_2

Datum:

27. Juni 2019    

Zeit:

18:30

Veranstaltungskategorie/n:

Veranstaltungsort:

Uni Jena, Hör­saal 7
Carl-Zeiss-Strasse 3
Jena

Veranstalter*in:

Veranstaltungslink: