2. Mai 2019 | 20:00–22:00
Ist die Polizei außer Rand und Band oder sind verdeckte Ermittlungen ein notwendiges Übel?
Diese Frage stellten sich viele Menschen nachdem allein in Hamburgs linker Szene drei Verdeckte Ermittlerinnen in eineinhalb Jahren mit großem Knall aufgeflogen sind. Zeit, sich einige Grundsatzfragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit ganz konkret zu stellen. Und das Spannungsfeld staatlicher Interessen und individueller Bürgerrechte genauer zu beleuchten. Edward Snowdens Enthüllungen über die NSA haben uns dafür sensibilisiert.
Wenn dann aber, wie im Fall der Iris P., Verdeckte Ermittlerinnen alle Register ziehen und sogar Liebesbeziehungen zu Ausgeforschten eingehen, nimmt das Drama vor hochpolitischem Hintergrund seinen Lauf. Abstrakt scheinende politische und ethische Grundsatzfragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit werden ganz konkret und nah am Menschen gestellt.
Darf der Staat in die Privat- und Intimsphäre von Menschen eindringen?
Wie frei ist man, wenn es keinen Raum für Vertrauliches gibt?
Wann ist Demokratie durch Überwachung gefährdet?
Die Undercover-Einsätze der Iris P. in Hamburg und des Simon B. in Heidelberg sind voller unglaublicher Wendungen und vereinigen grundsätzliche ethische und politische Themen und Fragen in sich. Und darüber hinaus hat er so viele spannende psychologische und soziale Facetten, fordert zum Perspektivwechsel heraus – hier Staat, da linke Aktivisten aus Hamburg und Heidelberg. Hier die Freiheit der Persönlichkeit, das Recht, andere Lebensformen zu wählen und da die postulierten Sicherheitsinteressen des Staates.
IM INNEREN KREIS zeigt, wie sich verdeckte Ermittlungen auf Menschen auswirken und fragt nach dem Preis von Überwachung für die gesamte Gesellschaft. Anknüpfend daran werden wir zusammen mit pol. Aktiven aus Göttingen die Erlebnisse und Auswirkung infolge des V‑Mann Einsatzes um Gerrit Greimann durch den Verfassungsschutz erörtern.
2017, 86 Min., FSK 12
Im Anschluss werden wir gemeinsam mit Aktivisten der Gruppe Basisdemokratische Linke Göttingen diskutieren.
Ausschlussklausel i.S.d. §6 VersammlG:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht
Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen
Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen
Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch
rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige
menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten
sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von
dieser auszuschließen.