Jimmy Boyle — Dein Bauch gehört dir, dein Staat sagt wofür

16. Juni 2016 | 19:00

Dein Bauch gehört dir – dein Staat sagt wofür
§§ 218–219 StGB (Schwanger­schaftsab­bruch & Schwanger­schaft­skon­flik­t­ber­atung)
Die Entschei­dung für oder gegen das Aus­tra­gen ein­er Schwanger­schaft über­lässt der deutsche Staat nicht ein­fach Schwan­geren allein, son­dern erk­lärt diese Frage zu sein­er Angele­gen­heit: alle Schwanger­schaftsab­brüche sind in Deutsch­land grund­sät­zlich unter Strafe gestellt, wobei die aktuell gültige Recht­slage ver­schiedene Bedin­gun­gen vor­sieht, unter denen Schwanger­schaftsab­brüche aus­nahm­sweise straf­frei durchge­führt wer­den dür­fen. Diese im Wesentlichen seit 1995 unverän­dert gel­tende „Fris­ten­lö­sung mit Beratungspflicht und Indika­tio­nen“ wird von Seit­en der Poli­tik als „tragfähiger Kom­pro­miss“ zwis­chen dem „Leben­srecht der Leibesfrucht“ und dem „Selb­st­bes­tim­mungsrecht der Frau“ gehan­delt; die verpflich­t­ende Beratung wiederum gilt als ergeb­nisof­fenes Hil­f­sange­bot für Schwan­gere in ein­er „Not- und Kon­flik­t­lage“.

In der Ver­anstal­tung wollen wir uns auf Grund­lage entsprechen­der Geset­zes­texte und Ver­fas­sungs­gericht­surteile anschauen, welche Inhalte und Ansprüche sich hin­ter dem „Recht auf Leben“ ein­er­seits und dem „Recht auf Selb­st­bes­tim­mung“ ander­er­seits ver­ber­gen und auf welche Weise die §§ 218–219 StGB den Kon­flikt zwis­chen diesen bei­den Recht­en zu ver­mit­teln ver­suchen. Zur Diskus­sion der Frage, warum und wie der Staat auf Willen und Gewis­sen unge­wollt Schwan­ger­er Ein­fluss zu nehmen ver­sucht, soll dabei ins­beson­dere auf die Ziele und Inhalte der verpflich­t­en­den Schwanger­schaft­skon­flik­t­ber­atung einge­gan­gen wer­den.

Fol­gende Fra­gen sollen in der Ver­anstal­tung disku­tiert wer­den:

  • Warum über­haupt stellt der Staat Schwanger­schaftsab­brüche unter Strafe?
  • Wie kann die Teil­lib­er­al­isierung des §218 erk­lärt wer­den?
    Was ist eigentlich ein „Recht auf Leben“?
  • Was ver­birgt sich hin­ter dem „Recht auf Selb­st­bes­tim­mung“?
  • Welchen Zweck­en dient die staatl. verord­nete Zwangs­ber­atung vor Schwanger­schaftsab­brüchen?
  • Welche Kri­tiken von link­er und rechter Seite gibt es an der aktuellen Geset­zes­lage und wie sind diese zu beurteilen?

Datum:

16. Juni 2016    

Zeit:

19:00

Veranstaltungskategorie/n:

Veranstaltungsort:

Uni Jena, Hör­saal 7
Carl-Zeiss-Strasse 3
Jena

Veranstalter*in:

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