8. Mai 2018 | 18:30–21:00
Nach dem Untertauchen der drei Rechtsterrorist*innen des Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) im Jahr 1998 fanden zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle statt, die dem NSU zugeordnet werden. Bei der Betrachtung auf den NSU-Komplex wird häufig der Fokus auf die Täter*innenperspektive gesetzt. Die Berichterstattung konzentriert sich auf Beate Zschäpe und deren Beziehung zu “den beiden Uwes”. Wir möchten aber die Perspektive der Opfer in den Mittelpunkt stellen. Denn sie kommen — wie auch bereits während der Mord- und Anschlagsserie — kaum zu Wort. Ihre (Leidens-)Geschichten werden nur spärlich aufgezeigt. Die Angst und der Schmerz, mit denen die Familien der Opfer, aber auch die Geschädigten der Anschläge und Überfälle leben müssen, werden kaum thematisiert.
Seit nun mehr 5 Jahren wird vor dem Oberlandesgericht München der sogenannte “NSU-Prozess” verhandelt. In den nächsten Wochen oder Monaten wird das Urteil gesprochen. Und dann?!
Noch sind einige Fragen nicht geklärt. Deswegen gilt für viele zivilgesellschaftliche Aktivist*innen und Initiativen: Kein Schlussstrich!
Mit der Veranstaltung möchten wir verschiedene Perspektiven auf den NSU-Komplex zusammenbringen, um u.a. über die Bedeutung der Aufarbeitung für die Zivilgesellschaft und das Gedenken zu sprechen.
Hierfür haben wir eingeladen:
Ayşe Güleç, sie kämpft mit ihren Mitstreiter*innen in der „Initiative 6. April“ u. a. für das Gedenken und die Erinnerung an Halit Yozgat auch im öffentlichen Raum.
Weiterhin soll die Dokumentarfilmerin Aysun Bademsoy ihre Perspektive als Dokumentarfilmerin, die sich mit dem NSU-Komplex befasst, mit uns teilen.
Schließlich zeigt die Lyrikerin, Essayistin und Erzählerin Esther Dischereit eine weitere Perspektive auf. Sie nahm für ihr Werk “Blumen für Otello” regelmäßig als Zuschauerin an dem Untersuchungsausschuss des Bundestages teil.
Gefördert durch den LAP Erfurt / Partnerschaft für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, des Thüringer Landesprogramms „Denk bunt“ für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sowie die Stadt Erfurt.
Ausschlussklausel: Entsprechend §6 Abs.1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisaitonen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.