Kritik des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

2. November 2015 | 18:30

mit Philipp Schweiz­er & Tyll Steck­el­mann

1991 trat nach ein­er fast zwanzigjähri­gen Debat­te das Kinder- und Jugend­hil­fege­setz in Kraft. Es wurde als Kehrtwende in der Geset­zge­bung und „mod­ernes Dien­stleis­tungs­ge­setz“ gefeiert. Erst­mals wur­den die einzel­nen jun­gen Men­schen mit umfassenden sub­jek­tiv­en Recht­sansprüchen aus­ges­tat­tet und in den Mit­telpunkt des Geset­zes gerückt. Im Vor­trag wollen wir zeigen, dass das „Recht auf Erziehung“ im bürg­er­lichen Rechtsstaat nicht ohne eine Pflicht auf Erziehung im Sinne ein­er Inte­gra­tion ver­standen wer­den kann und im Mit­telpunkt des Geset­zes noch immer die Inter­essen dieser Gesellschaft ste­hen, geän­dert haben sich lediglich Bedin­gun­gen und Mit­tel.

Diese Ver­anstal­tung ist Teil der Rei­he “Von der Hin­ter­hältigkeit der Päd­a­gogik”, organ­isiert vom Arbeit­skreis “Kri­tis­che Päd­a­gogik Erfurt”. mehr Infos gibt’s hier: http://falken-erfurt.de/paedagogik/

Datum:

2. Novem­ber 2015    

Zeit:

18:30

Veranstaltungskategorie/n:

Veranstaltungsort:

LG 1/102

Uni Erfurt

Veranstalter*in:

Veranstaltungslink: