Kundgebung: Solidarität mit den ex-Gefangenen! Gegen ihre Diskriminierung durch das Arbeitsamt!

2. September 2017 | 10:00–13:00

Als Sol­i­dar­itäts­gruppe der Gefan­genen-Gew­erkschaft in Jena rufen wir für den 2. Sep­tem­ber von 10 bis 13 Uhr zu ein­er Kundge­bung vor dem Arbeit­samt in der Stadtro­daer Straße auf. Wir wollen damit auf die Diskri­m­inierung von ex-Gefan­genen durch die Bun­de­sagen­tur für Arbeit hin­weisen und unseren Kol­le­gen, einen betrof­fe­nen Gefan­genen, in sein­er Klage vorm Bun­dessozial­gericht in Kas­sel unter­stützen.

Arbeit­slose müssen inner­halb von zwei Jahren ein Jahr Arbeit nach­weisen, um ALG I zu bekom­men. Bei einem unun­ter­broch­enen Arbeitsver­hält­nis wer­den dabei alle Tage von Beginn bis Ende des Arbeitsver­hält­niss­es zusam­mengezählt, d.h. auch Sam­stage, Sonn- und Feiertage. So war das auch bei ex-Gefan­genen, die hin­ter Git­tern gear­beit­et haben. Seit 2012 allerd­ings gibt es eine Anweisung der Bun­de­sagen­tur für Arbeit an die JVAs, bei der Berech­nung der gear­beit­eten Tage Sam­stage, Sonn- und Feiertage abzuziehen. Während allen anderen Arbeiter_innen also pro Woche 7 und pro Jahr 365 Tage berech­net wer­den, kom­men ex-Gefan­gene pro Woche nur auf 5 und pro Jahr nur auf 260 gear­beit­ete Tage. Das bedeutet, dass ex-Gefan­gene 21 Wochen mehr gear­beit­et haben müssen als andere Arbeit­slose, um den gle­ichen Anspruch auf ALG I zu erhal­ten und dass sie also viel schneller in die Mühlen von Hartz IV ger­at­en.

Ein Thüringer ex-Häftling hat im Feb­ru­ar 2012 Antrag auf ALG I gestellt. Als ihm das trotz eigentlich gegeben­er Anwartschaft ver­wehrt wurde, klagte er im März 2012 gegen die Bun­de­sagen­tur für Arbeit. Das Sozial­gericht Gotha entsch­ied im Juni 2013 zugun­sten der Bun­de­sagen­tur für Arbeit. Der ex-Gefan­gene ging in Beru­fung. Daraufhin gab das Lan­dessozial­gericht in Gotha ihm im August 2016 Recht. Die Bun­de­sagen­tur für Arbeit ist jedoch kurz darauf in Revi­sion gegan­gen. Eine Grund­satzentschei­dung ste­ht nun am 12. Sep­tem­ber vorm Bun­dessozial­gericht in Kas­sel aus.

Als Jenaer Sol­i­dar­itäts­gruppe der Gefan­genen-Gew­erkschaft fordern wir die Bun­de­sagen­tur für Arbeit auf, ihre diskri­m­inierende Prax­is sofort zu been­den und alle Häftlinge, die durch sie in den let­zten 5 Jahren benachteiligt wur­den, zu entschädi­gen. Dazu haben wir die angekündigte Kundge­bung vorm Arbeit­samt in Jena organ­isiert und wer­den den Kol­le­gen bei seinem Prozess in Kas­sel durch unsere Anwe­sen­heit sol­i­darisch unter­stützen. Darüber hin­aus sehen wir hierin ein weit­eres Beispiel für die Diskri­m­inierung der Gefan­genen und ex-Gefan­genen durch diese Gesellschaft und ihren Staat – neben der Aus­beu­tung der inhaftierten Arbeiter_innen für 1–2 € die Stunde statt Min­dest­lohn, ihrem Auss­chluss aus den Sozialver­sicherungssys­te­men (mit Aus­nahme der Arbeit­slosen­ver­sicherung) und dauer­haften Repres­sion gegen Häftlinge, die sich in ihrer Gew­erkschaft, der GG/BO, organ­isieren.

Selb­stver­ständlich geht es uns mit­tel­fristig nicht nur darum, dass ex-Gefan­gene ein­fach auf die gle­iche Art und Weise wie alle Anderen behan­delt wer­den. Uns ist bewusst, dass das Arbeit­samt und vor allem die Hartz-IV-Job­cen­ter einen zynis­chen bürokratis­chen Appa­rat darstellen, der einzig darauf aus ist, Arbeit­slose so lange zu drangsalieren, bis sie welche Arbeit auch immer bere­it sind anzunehmen. Insofern sehen wir die Forderung nach einem Ende der Diskri­m­inierung von ex-Gefan­genen als einen kleinen, aber notwendi­gen Schritt an und sol­i­darisieren uns mit dem weit­erge­hen­den Wider­stand von Hartz-IV-Betrof­fe­nen-Grup­pen.

Datum:

2. Sep­tem­ber 2017    

Zeit:

10:00–13:00

Veranstaltungskategorie/n:

Veranstaltungsort:

Arbeit­samt Jena
Stadtro­daer Straße 1
Jena

Veranstalter*in:

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