Rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland — eine Dunkelfeldstudie

16. April 2019 | 18:00–20:00

Polizeibeamt*innen, die die geset­zlichen Gren­zen für den Ein­satz kör­per­lichen Zwangs über­schre­it­en, machen sich gem. § 340 StGB wegen Kör­per­ver­let­zung im Amt straf­bar. Da die Dunkelz­if­fer mut­maßlich hoch ist, wurde nun erst­mals eine deutsch­landweite Betrof­fe­nen-Befra­gung durchge­führt. Welche Per­so­n­en­grup­pen sind beson­ders von unver­hält­nis­mäßiger Polizeige­walt betrof­fen? Welche per­sön­lichen und struk­turellen Fak­toren spie­len im Vik­timisierung­sprozess eine Rolle? Welche Fak­toren bee­in­flussen das Anzeigev­er­hal­ten? Und wie geht die Jus­tiz mit Strafanzeigen gegen Polizeibeamt*innen wegen Kör­per­ver­let­zung im Amt um?

Laila Abdul-Rah­man und Han­nah Espín Grau sind wis­senschaftliche Mitar­bei­t­erin­nen im DFG-geförderten Forschung­spro­jekt “Kör­per­ver­let­zung im Amt durch Polizeibeamte” am Lehrstuhl für Krim­i­nolo­gie an der Ruhr-Uni Bochum.

Die Ver­anstal­tung ist Teil der Ver­anstal­tungsrei­he “Polizei — Gewalt — Ras­sis­mus” des Arbeit­skreis­es kri­tis­ch­er Jurist*innen Jena:
https://www.facebook.com/events/680999472328913/

Auss­chlussklausel i.S.d. §6 Ver­sammlG:
Die Ver­anstal­tenden behal­ten sich vor, von ihrem Haus­recht
Gebrauch zu machen und Per­so­n­en, die recht­sex­tremen
Parteien oder Organ­i­sa­tio­nen ange­hören, der recht­sex­tremen
Szene zuzuord­nen sind oder bere­its in der Ver­gan­gen­heit durch
ras­sis­tis­che, nation­al­is­tis­che, anti­semi­tis­che oder son­stige
men­schen­ver­ach­t­en­den Äußerun­gen in Erschei­n­ung getreten
sind, den Zutritt zur Ver­anstal­tung zu ver­wehren oder von
dieser auszuschließen.

Datum:

16. April 2019    

Zeit:

18:00–20:00

Veranstaltungskategorie/n:

Veranstaltungsort:

Uni Jena, Hör­saal 5
Carl-Zeiss-Strasse 3
Jena

Veranstalter*in:

Veranstaltungslink: