16. April 2019 | 18:00–20:00
Polizeibeamt*innen, die die gesetzlichen Grenzen für den Einsatz körperlichen Zwangs überschreiten, machen sich gem. § 340 StGB wegen Körperverletzung im Amt strafbar. Da die Dunkelziffer mutmaßlich hoch ist, wurde nun erstmals eine deutschlandweite Betroffenen-Befragung durchgeführt. Welche Personengruppen sind besonders von unverhältnismäßiger Polizeigewalt betroffen? Welche persönlichen und strukturellen Faktoren spielen im Viktimisierungsprozess eine Rolle? Welche Faktoren beeinflussen das Anzeigeverhalten? Und wie geht die Justiz mit Strafanzeigen gegen Polizeibeamt*innen wegen Körperverletzung im Amt um?
Laila Abdul-Rahman und Hannah Espín Grau sind wissenschaftliche Mitarbeiterinnen im DFG-geförderten Forschungsprojekt “Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte” am Lehrstuhl für Kriminologie an der Ruhr-Uni Bochum.
Die Veranstaltung ist Teil der Veranstaltungsreihe “Polizei — Gewalt — Rassismus” des Arbeitskreises kritischer Jurist*innen Jena:
https://www.facebook.com/events/680999472328913/
Ausschlussklausel i.S.d. §6 VersammlG:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht
Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen
Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen
Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch
rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige
menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten
sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von
dieser auszuschließen.