3. April 2017 | 18:30
Seit 1976 gibt es den Beutelsbacher Konsens. Ein zentraler Satz lautet “Es ist nicht erlaubt, den Schüler — mit welchen Mitteln auch immer — im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der “Gewinnung eines selbständigen Urteils” zu hindern.” Dieses Überwältigungsverbot wird allerdings durch Veranstaltungen der Bundeswehr an Schulen ad absurdum geführt. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 haben Veranstaltungen der Bundeswehr an Schulen für die Nachwuchsgewinnung an Bedeutung gewonnen. Umso wichtiger ist es auf die konsequente Umsetzung des Beutelsbacher Konsens zu drängen und Friedensbildung an Schulen zu stärken. Wir wollen mit Vertreter*innen der GEW Thüringen und des Friedenskreises Halle e.V. diskutieren, was notwendig ist, um den Beutelsbacher Konsens in Thüringen umzusetzen, welche Rolle Friedensbildung aktuell dabei spielt und welchen Beitrag sie leisten kann.
Diese Veranstaltung wird organisiert vom Thüringer Ostermarschbündnis.