Reproduktive Rechte sind Menschenrechte! Weg mit §218 und §219 – her mit der Selbstbestimmung!

8. Mai 2018 | 8:30–12:30

Am 8. Mai spricht Jens Spahn (Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­ter) beim 121. Ärztekongress in Erfurt. Dies sehen wir als Anlass für einen Protest für die Abschaf­fung der Abtrei­bungspara­graphen, aktuell beson­ders den §219a. Und ein paar Botschaften an Spahn und die Ärzt*innen vor Ort haben wir auch.

Ein Schwanger­schaftsab­bruch gilt nach den Para­graphen 218 und 219 des Strafge­set­zbuch­es als Straftatbe­stand. In Deutsch­land herrschen nach wie vor eine Aus­tra­gungspflicht für unge­wollte Schwanger­schaften und ein „Wer­be­ver­bot“ für Schwanger­schaftsab­brüche. Zulet­zt wurde die Gießen­er Ärztin Kristi­na Hänel zu ein­er Geld­strafe verurteilt, weil sie auf ihrer Inter­net­seite über Schwanger­schaftsab­brüche informiert hat­te.
Nach wie vor sind Frauen*, Beratungsstellen und Ärzt*innen ein­er Krim­i­nal­isierung aus­ge­set­zt. Schwan­geren Per­so­n­en wird die Selb­st­bes­tim­mung über ihre Kör­p­er und ihre Lebens­führung abge­sprochen. Ins­beson­dere von recht­en, kon­ser­v­a­tiv­en und fun­da­men­tal­is­tis­chen Kräften wird dieses Recht auf Selb­st­bes­tim­mung zunehmend immer stärk­er attack­iert.

Wir fordern die ersat­zlose Stre­ichung des §219a aus dem Strafge­set­zbuch damit Schwan­gere aus­re­ichende Infor­ma­tio­nen über die Durch­führung eines Schwanger­schaftsab­bruchs erhal­ten kön­nen, damit sie in ihrer Selb­st­bes­tim­mung gestärkt wer­den und die Krim­i­nal­isierung und Recht­sun­sicher­heit von Ärzt*innen, welche Abbrüche durch­führen, been­det wird.

Wir fordern, dass Ver­fahren und Meth­o­d­en von Schwanger­schaftsab­brüchen Bestandteil der medi­zinis­chen Aus­bil­dung sind.

Wir fordern, dass der Deutsche Ärztetag und damit die Bun­desärztekam­mer sich für die Selb­st­bes­tim­mung von schwan­geren Per­so­n­en ausspricht und die Debat­ten um die Abschaf­fung des §219a unter­stützt.

Wir fordern, dass der Bun­desmin­is­ter für Gesund­heit, Jens Spahn, da schweigt wo seine Mei­n­ung keine Rolle spielt: Wenn es um die Selb­st­bes­tim­mung von Schwan­geren geht. Vor allem wenn er nur Häme und Abw­er­tung für diese und die betrof­fe­nen Ärzt*innen und Beratungsstellen übrig hat.

Repro­duk­tive Rechte sind Men­schen­rechte!

Protestkundge­bung: „Repro­duk­tive Rechte sind Men­schen­rechte! Weg mit §218 und §219 – her mit der Selb­st­bes­tim­mung!“
Datum/Zeit: Dien­stag 8.5.2018 9.30 bis 12.30 Uhr
Ort: Ein­gang Mul­ti­funk­tion­sare­na, Ost­bere­ich Steiger­wald­sta­dion, Mozartallee 3 Erfurt

Datum:

8. Mai 2018    

Zeit:

8:30–12:30

Veranstaltungskategorie/n:

Veranstaltungsort:

Steiger­wald­sta­dion
Mozartallee 3
Erfurt

Veranstalter*in:

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